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Reha-Antrag

Reha-Antrag

Wir möchten Ihnen den Weg zur ambulanten Rehabilitation erleichtern und auch einweisende Ärzte/innen und Sozialdienste entlasten. Daher unterstützen wir Sie gerne fachkundig bei der erfolgreichen Beantragung einer Rehamaßnahme.

Reha-Service: Frau Rosel Wendling
Tel.:  06762/9337-43   
Fax:  06762/9337-85
E-Mail: wendling@gz-hunsrueck.de

Rehabilitationsantrag richtig stellen -  Ohne vorausgegangenen stationären Aufenthalt in einer Klinik

Kostenträger:
Deutsche Rentenversicherung (bei Arbeitnehmern/innen)
Krankenkasse (bei Rentnern/innen, Schülern/innen/Student/innen)

Schritt 1 - Antragsstellung
Ihr/e behandelnde/r Arzt/Ärztin hat eine Indikation für eine Rehabilitationsmaßnahme festgestellt? Dann gibt es je nach zuständigem Kostenträger unterschiedliche Antragsverfahren.
Bei Kostenträger Krankenkasse stellt Ihr/e Arzt/Ärztin den Antrag (Formular 61 A-E) direkt mit Ihnen in der Praxis und leitet diesen mit allen Befunden an die zuständige Krankenkasse weiter.

Bei der Deutschen Rentenversicherung füllen sowohl Ihr/e Arzt/Ärztin als auch Sie die notwendigen Formulare aus. Ihre Formulare (G0100, G0110, G0115) finden Sie hier auf der Seite unter [„Formulare Reha-Antrag“]. Nach Fertigstellung werden diese Unterlagen ebenfalls an die Rentenversicherung (DRV Rheinland-Pfalz, DRV Bund oder Knappschaft) weitergeleitet.
Hinweis: Unabhängig davon unter welchen Voraussetzungen Sie den Antrag stellen - Achten Sie gleich bei der Beantragung darauf, dass Sie als Patientenwunsch „ambulant“ und "Durchführung im Ambulanten Reha-Zentrum Hunsrück" angeben. Bitte nutzen Sie dazu auch die Formulare zum Wunsch u. Wahlrecht.

Schritt 2 - Bewilligung / Kostenübernahme

Sobald Ihre Rehamaßnahme bewilligt worden ist, erhalten Sie von Ihrem zuständigen Kostenträger (Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse) eine schriftliche Benachrichtigung. Damit Sie möglichst schnell mit Ihrer Rehabilitationsmaßnahme beginnen können, setzen Sie sich am besten gleich mit unseren Mitarbeiterinnen aus dem Patientenmanagement in Verbindung. Im Gespräch können Sie Fragen z.B. zur Terminvergabe oder auch Anreise (Selbstfahrer oder über unseren Fahrdienst) abklären.

Patientenmanagement Orthopädie: Frau Bianca Boos
Tel.:  06762/9337-49
Fax: 06762/9337-85
E-Mail:boos@gz-hunsrueck.de

Patientenmanagement Neurologie: Frau Anja Ermert
Tel.:  06762/9337-80
Fax: 06762/9337-88

Ggf. Schritt 3 - Widerspruch bei Ablehnung

Leider kommt es auch vor, dass ein Reha-Antrag aus verschiedenen Gründen abgelehnt wird. Diesen Ablehnungsbescheid erhalten Sie schriftlich vom zuständigen Kostenträger.

Gegen diesen Ablehnungsbescheid können Sie schriftlich Widerspruch einlegen. Bitte beachten Sie die angegebenen Fristen! Wir empfehlen Ihnen, bei der Begründung auf die Unterstützung Ihres/er verordnenden Arztes/Ärztin  zurückzugreifen. Sie können gerne auch auf uns zukommen, wenn Sie Hilfe beim Einlegen des Widerspruchs benötigen.

Reha-Service: Frau Rosel Wendling
Tel.:  06762/9337-43   
Fax:  06762/9337-85
E-Mail: wendling@gz-hunsrueck.de

Anschlussheilbehandlung (AHB) bei / nach Krankenhausaufenthalt

Kostenträger: Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse

Ihre Rehamaßnahme (hier AHB genannt) wird direkt durch den/die behandelnden Arzt/Ärztin  oder dem Sozialdienst des Akutkrankenhauses unter Verwendung der entsprechenden Formulare beantragt / eingeleitet. Dieses muss vor Ihrer Aufnahme in unser Reha-Zentrum erfolgen.

Idealerweise füllen Sie die Reha-Antragsformulare gemeinsam mit Ihrem/er Arzt/Ärztin oder dem Sozialdienst des Krankenhauses aus. Anschließend wird der Antrag beim für Sie zuständigen Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherung) mit der Bitte um Bewilligung eingereicht.

Gerne können Sie bzw. der Sozialdienst auch vorab, zwecks einer gewünschten Rücksprache/Platzreservierung bei uns im Reha-Zentrum, den Link AHB-Anmeldung nutzen. Wir melden uns dann umgehend zurück.
Als privat versicherter Patient / versicherte Patientin sollte zusätzlich auch eine schriftliche Kostenübernahmeerklärungen der privaten Krankenversicherung und ggf. der zuständigen Beihilfestelle vorliegen.


Wir möchten Ihnen bei dem bürokratischen Verfahren zum Beantragen einer Reha behilflich sein. Unsere Formulare und Vordrucke (kostenfrei als PDF) erleichtern die Beantragung und unterstützen Sie.

 Formulare Deutsche Rentenversicherung (DRV)

Die DRV bietet die Möglichkeit einer direkten Antragstellung digital, auf ihrer Webseite. Hier geht es direkt zum Antrag auf Reha online.

Sie können die Formulare auch direkt hier herunterladen, ausfüllen, und an Ihre zuständige DRV versenden.

Reha Antrag DRV
G0100
Anlage zum Antrag auf Leistungen zur medizinischen Reha DRV
G0110
Befundbericht für die Deutsche Rentenversicherung (von Arzt/Ärztin auszufüllen)
S0051-00
Selbsteinschätzungsbogen (freiwillig)
G0115


Formulare Gesetzliche Krankenkassen (GKV)

Jeder Vertragsarzt kann Reha verordnen.

Der Formularsatz 61 A-E wird direkt vom verordnenden Arzt/der verordnenden Ärztin ausgefüllt und an die zuständige Krankenkasse weitergeleitet. Sie ist zuständig, wenn Sie verberentet sind, Schüler/in oder Student/in sind oder noch keine 5 Jahre in die Deutsche Rentenversicherung eingezahlt haben.

Ihr gutes Recht: Sie haben die Wahl bei Ihrer Rehabilitationsklinik!

Nach dem in § 8 SGB IX Sozialgesetzbuch festgelegten Grundsatzes des Wunsch- und Wahlrechtes haben Rehabilitationsträger, wie die Renten- oder Krankenversicherung, den berechtigten Wünschen des Patienten hinsichtlich einer Klinik zu entsprechen, sofern die von ihm bevorzugte Einrichtung die Zulassung der Kostenträger hat.

Wir arbeiten mit allen Kostenträgern zusammen. Bei Fragen zur Antragstellung wenden Sie sich bitte an uns – gerne unterstützen wir Sie.

Üben Sie Ihr Wunsch- und Wahlrecht aktiv aus!
Nutzen Sie dafür das Formular Wunsch- und Wahlrecht oder sprechen Sie uns an.

Reha-Service: Frau Rosel Wendling
Tel.: 06762/9337-43
Fax: 06762/9337-85
E-Mail: wendling@gz-hunsrueck.de

 Download: Formular Wunsch- und Wahlrecht